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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten zwischen der Sachsenwerker® Internet-  & Werbeagentur ' und ausschließlich dem gewerblichen Käufer (auch Besteller oder Mandant genannt), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf (§) 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich und vor der Leistungserbringung zustimmen.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


II. Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf (§) 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.


III. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen - auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen und Skripte etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der in Abschnitt II. Annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


IV. Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise entsprechend unserer Angebote auf unserer Internetpräsenz zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich in der Form der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort über den Button „Pay now“ zu zahlen.

3.1. Bei der Annahme unseres jeweiligen Angebotes für die Erstellung einer Internetprä. senz ist der Preis bis zu einem Auftragsvolumen von 2.000,99 € netto sofort zu entrichten; ab einen Verkaufswert von 2.001,00 € staffeln wir die Zahlung in drei Raten (Auftragserteilung - Fortschritt - Fertigstellung). Davon abweichende Zahlungsmodalitäten sind bei Laufzeitverträgen von 12 - 36 Monaten entsprechend des jeweiligen Angebotes möglich.

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen gesetzlich veränderter Lohnkosten, durch veränderte Bezugs- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Auftragserteilung erfolgen, vorbehalten.


V. Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


VI. Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzögerung geraten ist.

3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche (6 Werktage) Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


VII. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch und im Fall einer Bestellung von Online-Medien nach schriftlicher Übergabe durch uns und des Bestellers veröffentlicht oder an diesen Versandt, so geht mit der Veröffentlichung oder Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Betriebsstätte die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Werk- und/oder Dienstvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Verträge, auch wenn wir uns nicht steht ausdrücklich hierauf Berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und nicht zu modifizieren (betrifft insbesondere Webseiten und deren Code, sowie bereitgestellte lizensierte. Grafiken jeder Art). Die Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und Updates werden je nach Vertrag von uns oder einem mit uns kooperierenden Vertragspartner durchgeführt.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware trifft der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Modifizierung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Modifizierung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets in dessen Namen, auf eigene Verantwortung und Rechnung. Für Schäden an der Sache selbst, haftet in diesem Fall der Kunde selbst. Die Übertragung lizenzwürdiger Inhalte und Urheberrechte ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht gestattet. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Modulen/ Software bearbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Elementen (z. B. geistiges Eigentum, Code-Scripte und Grafiken ect.) zur Zeit der Modifizierung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


IX. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf (§) 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Mängelansprüche für eine Internetpräsenz verjähren 12 Monate nach der vollständigen Bezahlung. Diese Vereinbarung wird durch die zu erwerbende Dienstleistung einer Betreuung und Pflege dieser, bis zur Auflösung des entsprechenden Vertrages oder dem Laufzeitende dessen gehemmt.

3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir diesen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Sache nachträglich an einen anderen Ort als die der ursprünglichen verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.


X. Rechtstexte

Für die Erstellung von Rechtstexten haftet der Besteller selbst und ist für deren Inhalt selbst verantwortlich. Das Unternehmen Sachsenwerker® Internet- & Werbeagentur Joern Neubert leistet zu keiner Zeit und in keiner Weise Beratungen zu Rechts- und Steuerfragen.


XI. Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (SISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz,

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen worden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

XII § 306 BGB gilt entsprechend

1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.


Ihr Team von Sachsenwerker®